Spenden an Vereine: Wie funktioniert die Steuerermässigung?
© Olivier Papegnies
Reduzieren Sie Ihre Steuern und helfen Sie gleichzeitig Menschen in Not
Médecins du Monde Schweiz, ein als gemeinnützig anerkannter Verein, appelliert an Ihre Grosszügigkeit. Sie unterstützen so unsere Projekte und profitieren gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen. Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen darüber, wie Sie Ihre Spenden absetzen können.
Was ist eine Steuerermässigung ?
Eine Steuerermässigung ist ein Betrag, den steuerpflichtige Personen von ihren zu zahlenden Steuern abziehen dürfen. In der Schweiz können Spenden an Organisationen wie Médecins du Monde steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen Sie diese in der Steuererklärung angeben.
Sie können Vereine mit verschiedenen Formen von Spenden helfen und dabei von diesen Vorteilen profitieren: Sei es durch Einzelspenden, regelmässige Spenden oder durch das Vererben eines Nachlasses.
Wie kann man eine Steuerermässigung beanspruchen?
Alle Spenden, die der gemeinnützigen Organisation Médecins du Monde Schweiz zugutekommen, berechtigen zu einer Steuerermässigung.
Direkte Bundessteuer
- Natürliche Personen: Spenden an gemeinnützige Vereine mit Hauptsitz in der Schweiz können von der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33A, DBG). Hierfür müssen im Laufe des Steuerjahrs insgesamt mindestens 100 Franken gespendet werden. Jedoch darf der Gesamtbetrag Ihrer Spenden nicht 20 % Ihres Nettoeinkommens überschreiten.
- Juristische Personen: Die Abzugsfähigkeit von Spenden ist auf 20 % des Reingewinns beschränkt (Art. 59 Abs. 1 lit. c, DBG).
Kantonale und Gemeindesteuern
Spenden an gemeinnützige Vereine können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings bestimmt jeder Kanton selbst die Höhe des Abzugs (Art. 9 Abs. 2 lit. i, StHG). Welche Regeln in Ihrem Kanton gelten, können Sie aus der Übersicht zur Abzugsfähigkeit nach Kanton entnehmen.
Vergessen Sie nicht, die Spendenbescheinigungen für das betreffende Jahr beizulegen, wenn Sie die Steuerermässigung nutzen möchten.
BEACHTEN SIE DIE ÜBERSICHT ZUR ABZUGSFÄHIGKEIT NACH KANTON
Unser team des spenderservices steht ihnen gerne zur verfügung:
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Spenderservice
+41 32 544 17 54 Montag bis Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr –17.00 Uhr
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