Zwei Menschen aus dem Gazastreifen, denen von der Schweiz eine Rückführung nach dem Dublin-Verfahren droht: Die Gesundheit muss Vorrang haben
© Ardit Hajrizi / Médecins du Monde
Anlässlich einer von mehreren Asylrechtsinitiativen organisierten Pressekonferenz in Lausanne machte Médecins du Monde auf die Lage von Rami und Azzam aufmerksam, zwei Palästinensern, denen die Rückführung nach Griechenland und Kroatien droht. Ihr Gesundheitszustand und ihre psychische Verletzlichkeit machen diese Rückführungen besonders besorgniserregend. Angesichts der Schwere ihrer Lage, ihres von schweren Traumata geprägten Lebensweges und der humanitären Lage in Gaza fordert Médecins du Monde die Schweizer Behörden auf, von der Souveränitätsklausel Gebrauch zu machen, um diese Rückführungen auszusetzen und die Kontinuität der medizinischen Versorgung zu gewährleisten.
Lebenswege, geprägt vom Krieg und seinen körperlichen und psychischen Folgen
Azzam: durch eine Rakete verletzt, geschwächt durch das Exil
Azzam, ein 46-jähriger Wissenschaftler und Vater von fünf Kindern, wurde 2020 in Gaza durch eine Rakete verletzt und erlitt dabei neurologische Schäden; mangels medizinischer Versorgung musste er das Gebiet verlassen. Nach einem Aufenthalt in Ägypten und der Türkei, wo er versuchte, sich operieren zu lassen, setzte er seine Reise nach Griechenland fort, wo sein Asylantrag abgelehnt wurde, bevor er über die Balkanroute nach Westeuropa gelangte. Auf dieser Reise war er in Kroatien polizeilicher Gewalt ausgesetzt, wo er von einem Polizeibeamten zusammengeschlagen und unter unhygienischen Bedingungen festgehalten wurde.
In der Schweiz verschlechterte sich sein psychischer Zustand nach einer Nichtbefassung gemäß der Dublin-Verordnung erheblich. Eine erste Einweisung in die Psychiatrie hatte bereits im Dezember nach einem Selbstmordversuch stattgefunden.
Am Tag nach der Pressekonferenz vom 25. Februar 2026, bei der Asylrechtsgruppen und Médecins du Monde seine Abschiebung anprangerten, wurde Azzam in seiner Unterkunft der EVAM in Féchy festgenommen, um nach Kroatien abgeschoben zu werden. Mit Handschellen gefesselt und zur Polizeiwache gebracht, erlitt er in der Haft einen Zusammenbruch und musste notfallmäßig in die psychiatrische Klinik von Prangins eingewiesen werden.
Die Abschiebung einer Person in einem Zustand schwerer psychischer Not in genau das Land, in dem sie Gewalt erfahren hat, wirft schwerwiegende Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und des Gesundheitsschutzes auf.
Rami: Familienverluste, schwere Krankheit und Irrwege
Der aus Gaza stammende 23-jährige Rami hatte ein kleines Geschäft gegründet, das er aufgrund des Krieges aufgeben musste. Er verlor seine Mutter und drei seiner Brüder bei Bombenangriffen. Sein Vater, der bei einem Angriff schwer verletzt worden war, benötigte eine doppelte Amputation. Da Rami nicht auf eine angemessene medizinische Versorgung verzichten wollte, floh er mit seinem Vater unter Aufwendung beträchtlicher Summen nach Ägypten, um dort medizinische Hilfe zu erhalten.
Anschließend verließ er Ägypten in Richtung Griechenland, in der Hoffnung, dort arbeiten und die Behandlung seines Vaters finanzieren zu können. In Griechenland lebte er unter äußerst prekären Bedingungen, ohne feste Unterkunft, litt bereits unter Atemwegsproblemen und hatte keinen wirklichen Zugang zu medizinischer Betreuung.
Nach seiner Ankunft in der Schweiz konnte er endlich umfassende Untersuchungen in Anspruch nehmen: Es wurden mehrere Tumore diagnostiziert, und er konnte operiert werden, unter anderem am CHUV. Zwar haben die Eingriffe zu einer vorübergehenden Stabilisierung geführt, doch sein Zustand bleibt prekär, mit anhaltenden Komplikationen und einer starken psychischen Erschöpfung, die mit seinem Lebensweg und den erlittenen Verlusten zusammenhängt.
Eine Rückführung nach Griechenland würde ein ernsthaftes Risiko einer Unterbrechung der medizinischen Versorgung und einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands mit sich bringen.
Kroatien und Griechenland: Von Médecins du Monde dokumentierte Mängel
Das Netzwerk Médecins du Monde ist in Kroatien und Griechenland präsent. Die von unseren Teams vor Ort übermittelten Informationen widerlegen die Vorstellung, dass diese Länder eine angemessene und kontinuierliche medizinische Versorgung bieten.
In Kroatien
Unsere Kollegen, die in den Aufnahmezentren von Zagreb und Kutina tätig sind, stellen fest, dass die Mehrheit der psychiatrisch betreuten Personen „Dublin-Rückgeschickte“ sind. Die Rückführung wirkt als Retraumatisierungsfaktor: Unterbrechung der bereits begonnenen therapeutischen Behandlungen, insbesondere in der Schweiz, lange Wartezeiten für den Zugang zu Fachärzten und mangelnde Kontinuität bei der medikamentösen Behandlung.
Die Mehrheit der Menschen, die in diesen Zentren psychiatrisch betreut werden, sind Dublin-Rückführende. Das ist kein Zufall. Es ist die direkte Folge einer Retraumatisierung, die durch die Rückführung selbst ausgelöst wird. Menschen, die sich in der Schweiz stabilisiert hatten, werden aus diesem Prozess herausgerissen und in ein überlastetes System zurückgeschickt – in ein Land, das sie manchmal gar nicht kennen, ohne soziales Netzwerk und ohne Orientierungspunkte.
Beauftragter für Advocacy – Schweizer Programm
In Griechenland
„Médecins du Monde Griechenland“ berichtet von Situationen großer Not: fehlende Unterkünfte, extrem eingeschränkter Zugang zur medizinischen Versorgung, ja sogar Inhaftierung bei der Ankunft – auch für Personen, die bereits einen Schutzstatus besitzen. Eine psychologische Betreuung ist so gut wie nicht vorhanden. Für Menschen, die unter komplexen Traumata oder schweren Erkrankungen leiden, kann die Unterbrechung der medizinischen Versorgung schwerwiegende und dauerhafte Folgen haben.
Ein alarmierender Präzedenzfall
Im Oktober 2025 prangerte „Médecins du Monde“ bereits die Rückführung einer schutzbedürftigen Familie nach Kroatien an. Bei ihrer Ankunft war die psychiatrische Behandlung des Vaters unterbrochen worden, und die Mutter musste nach einem Zusammenbruch notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert werden. Trotz einer dokumentierten und den Behörden bekannten medizinischen Gefährdung wurde die Kontinuität der Versorgung nicht gewährleistet, was konkret verdeutlicht, welche gesundheitlichen Folgen die Rückführungen haben können, von denen Azzam und Rami heute bedroht sind.
Die Rückkehr nach Gaza – eine offensichtliche Gefahr
Auch eine Rückkehr nach Palästina kommt nicht in Betracht. Der Gazastreifen ist nach wie vor Schauplatz massiver Zerstörungen, Zwangsvertreibungen und eines Zusammenbruchs des Gesundheitssystems. Der Zugang zu spezialisierter medizinischer Versorgung, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit und bei schweren Erkrankungen, ist dort äußerst eingeschränkt oder gar nicht vorhanden. Für Menschen wie Rami und Azzam, deren körperlicher und psychischer Zustand eine stabile und kontinuierliche Betreuung erfordert, würde eine Rückkehr in ein vom Krieg verwüstetes Gebiet eine offensichtliche Gefährdung darstellen.
Den kantonalen und eidgenössischen Behörden steht ein Handlungsspielraum zur Verfügung
Die Dublin-Verordnung sieht eine Souveränitätsklausel vor (Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung), die es der Schweiz ermöglicht, ein Asylgesuch aus schwerwiegenden humanitären und medizinischen Gründen zu prüfen. Darüber hinaus obliegt die Umsetzung von Rückführungen den Kantonen, die die Vollstreckbarkeit einer Rückführung prüfen müssen, insbesondere im Falle einer schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung.
Angesichts:
- der anhaltenden humanitären Katastrophe in Gaza;
- der dokumentierten medizinischen Gefährdung von Rami und Azzam;
- der nachgewiesenen Gefahr einer Unterbrechung der medizinischen Versorgung in Kroatien und Griechenland;
fordern wir die Bundes- und Waadtländer Behörden auf, diese Rückführungen auszusetzen. Es handelt sich hierbei nicht um ein bloßes Verwaltungsverfahren. Es geht darum, die Gesundheit und Würde zutiefst gezeichneter Menschen zu schützen.